Die Gemeinde Nottuln sucht zum 01. Januar 2024 eine:n
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die - je nach den individuellen Voraussetzungen - nach Besoldungsgruppe A 13 / A 14 LBesG NRW besoldet bzw. Entgeltgruppe 13 / 14 TVöD vergütet werden kann.
Die Gemeindeverwaltung Nottuln ist ein modernes, kommunales Dienstleistungsunternehmen im westlichen Münsterland, deren Aufgaben von Finanzen und Ordnung über Wirtschaftsförderung, Bauen, Planen und Wohnen bis hin zu Bildung, Sport, Freizeit und Soziales reichen. Unsere Verwaltung besteht aus einem Team von überschaubarer Größe: Zurzeit haben wir rund 140 Beschäftigte, die sich darum kümmern, dass die Gemeindeverwaltung ihre kommunalen Leistungen stets bürgerorientiert anbieten kann. In der Stiftsgemeinde Nottuln und ihren Ortsteilen Darup, Schapdetten und Appelhülsen leben ca. 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Unsere Anforderungen:
Gesucht wird eine aufgeschlossene, belastbare, engagierte und flexible Persönlichkeit, die den Fachbereich mit den rd. 20 Mitarbeitenden leiten und führen kann. Neben dem Schwerpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft wird ein hohes Maß an Gestaltungsfreude für das Initiieren und Einführung von neuen Ideen und Projekten (z. B. Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Personalentwicklungskonzept) erwartet. Erforderlich sind eine ausgeprägte soziale Kompetenz und die Fähigkeit, die Mitarbeitenden bei Entscheidungsprozessen zu beteiligen, kooperativ zu führen und durch individuelle Förderung zu motivieren.
Nach erfolgtem Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens ist eine Vorstellung im Gemeinderat notwendig. Die endgültige Einstellungszusage erfolgt nach der Benehmensherstellung durch den Rat der Gemeinde Nottuln.
Die Gemeinde Nottuln strebt einen höheren Anteil von Frauen in unterrepräsentierten Berufsbereichen an und setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Bewerbungen von Frauen sind deshalb ausdrücklich gewünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW in der aktuellen Fassung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungen von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Nottuln werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Für Fragen stehen Ihnen Herr Bürgermeister Dr. Dietmar Thönnes und Frau Beigeordnete Doris Block unter Tel. 02502/942-103 (Geschäftszimmer) gerne zur Verfügung.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte schriftlich bis zum 01.10.2023 an den
Bürgermeister der Gemeinde Nottuln, Stiftsplatz 7/8, 48301 Nottuln
über unser Online-Formular.